Mit großer Sorge verfolgen wir die aktuellen Entwicklungen zur Hundeausstellung „Hund und Pferd“ im November 2026 in Dortmund. Das zuständige Veterinäramt hat Maßnahmen angeordnet, um Hunde mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen von der Ausstellung auszuschließen. Nahezu alle Rassen sind betroffen, für den Dalmatiner werden Nachweise verlangt, die aus unserer Sicht weder wissenschaftlich begründet noch verhältnismäßig sind.
Im Wesentlichen werden dem Dalmatiner zwei sogenannte Qualzuchtmerkmale unterstellt. Zum einen geht es um Taubheit. Ohne wissenschaftliche Grundlage und ohne festgelegte Grenzwerte wird hier von einem Teil der Hunde ein Gehörtest verlangt, je nach Weißanteil an den Ohren. Dalmatiner mit hauptsächlich pigmentierten Ohren müssten keinen Gehörtest vorlegen, während Dalmatiner mit vornehmlich weißen Ohren einen Gehörtest nachweisen müssten. Dass dieses Vorgehen wissenschaftlich nicht fundiert und völlig subjektiv ist, muss hier nicht weiter ausgeführt werden. Da laut VDH-Ausstellungsordnung ohnehin keine tauben oder einseitig hörenden Hunde ausgestellt werden dürfen, ist diese Auflage zudem völlig unnötig. Außerdem wird verkannt, dass sich dank der jahrelangen freiwilligen Maßnahmen der Dalmatinerzüchter die Taubheitsrate beim Dalmatiner nicht mehr wesentlich von den Taubheitsraten manch anderer Rassen unterscheidet. Trotz der Unsinnigkeit kann diese Auflage allerding in aller Regel mühelos erfüllt werden, da nahezu alle in Europa gezüchteten Dalmatiner über ein BAER-Test-Zertifikat verfügen.
Wesentlich schlimmer ist die Auflage zum Thema Hyperurikosurie. Das Veterinäramt fordert entweder einen Gentest, der beweist, dass es sich um einen LUA-Dalmatiner handelt, oder aber einen tierärztlichen Blut- und Urintest ohne Befund. Diese Auflage führt nach unserer Meinung dazu, dass große Teile unserer Rasse grundlos von dieser Ausstellung ausgeschlossen sind, oder zumindest unverhältnismäßige Tests nachweisen müssen. Nachweislich sind die Auflagen wissenschaftlich und medizinisch falsch formuliert. Hier wird eine genetische Disposition verwechselt mit dem Auftreten medizinisch relevanter Symptome. Die deutschen Gesetze erlauben lediglich einen Ausschluss von Tieren mit nachweisbaren Symptomen (Leid, Schmerzen, gestörtes Sozialverhalten), nicht jedoch den generellen rassenweiten Ausschluss symptomfreier Tiere.
Die invasive Entnahme von Urinproben per Katheter würde zu massivem Leid bei dem betroffenen Hund führen (Entzündungsrisiko, Verletzungsrisiko, Stress, Schmerzen,…) und steht somit nicht im Verhältnis zum vermuteten gesundheitlichen Risiko.
Die Behörde behandelt allein die Tatsache eines erhöhten Harnsäure-Spiegels als Qualzucht-Merkmal, ohne hierfür wissenschaftliche Nachweise vorlegen zu können. Wie häufig der Dalmatiner tatsächlich Uratsteine ausbildet, lässt sich schwer zweifelsfrei ermitteln, da es große Unterschiede zwischen einzelnen Populationen und sogar Zuchtlinien zu geben scheint. Die WAFDAL hat bereits vor vielen Jahren eine Untersuchung zur Häufigkeit von Uratsteinen durchgeführt. Das Ergebnis lag damals bei 2%, bezogen auf Daten aus Holland und Norwegen. Da das Risiko zur Bildung von Uratsteinen auch von Umweltfaktoren abhängt, muss hier von einer Mischung aus Umwelt-Einflüssen (Fütterung, Flüssigkeitsgabe, Aktivitätslevel,…) und komplexer Genetik ausgegangen werden, die über das genannte Gen SLC2A9 hinausgeht. Diese komplexe Situation wurde von der Behörde nicht beachtet.
Wir sehen zudem den Gleichheits-Grundsatz verletzt: Allgemein bilden Haushunde unabhängig von ihrer Rasse in bis zu 3% der Fälle im Laufe ihres Lebens Blasensteine. Somit scheint der Dalmatiner nicht häufiger von Steinen betroffen zu sein als andere Hunde. In einer Erhebung eines bekannten deutschen Labors landet der Dalmatiner nicht einmal in den „top 20“ der von Blasensteinen betroffene Hunde- und Katzenrassen. Andere Stein-Arten (z.B. Struvit, Oxalat) kommen im Haushund wesentlich häufiger vor als Uratsteine, blieben aber vom zuständigen Veterinäramt unbeachtet. Das Vorgehen gegen den Dalmatiner erscheint hier also willkürlich, denn bei anderen Rassen wurden keine Auflagen wegen Blasensteinen auferlegt. Aus dem reinen Genotyp (HUA/LUA) oder undefinierten Blut- und Urinuntersuchungen kann jedenfalls nicht gefolgert werden, ob ein einzelner Hund konkret an Uratsteinen oder gar anderen Steinen leidet.
Aus unserer Sicht Sind die genannten Auflagen wissenschaftlich nicht zu begründen, die auferlegten Maßnahmen sind nach unserer Meinung tierschutzrechtlich schlimmer zu bewerten als das geringe Risiko von Uratsteinen. Aus rechtlicher Sicht sind behördliche Bescheide, die sich auf fehlerhafte wissenschaftliche Quellen stützen, im Übrigen ungültig.
Wir verurteilen das Vorgehen der verantwortlichen Behörden und weisen die Einteilung des Dalmatiners als „Qualzucht“-Rasse als unbegründet und falsch zurück. Unsere deutschen Mitgliedsvereine wehren sich –zusammen mit weiteren Vereinen- zurecht gegen dieses unwissenschaftliche und offenbar von Ideologie getriebene Vorgehen. Es darf nicht akzeptiert werden, dass eine kleine laute Minderheit an Tierrechts-Fundamentalisten ihre persönliche Ideologie durchsetzt, politischen Einfluss gegen den Willen der demokratischen Mehrheit nimmt, und auf diesem Wege offenbar auch Behörden beeinflusst.
Die WAFDAL unterstützt ausdrücklich den Gedanken des Tierschutzes und fördert die Zucht möglichst gesunder Hunde. Der Dalmatiner ist hier beispielhaft, denn bereits seit Jahrzehnten ergreifen unsere Züchter freiwillig diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit, beispielsweise Gehörtests oder Zuchtprogramme. Mit einer Lebenserwartung von ca. 13 Jahren übertrifft der Dalmatiner vergleichbare Rassen und auch Mischlinge.
Überzogene Maßnahmen, die ohnehin nur die registrierten Züchter betreffen, werden von uns in aller Deutlichkeit abgelehnt. Der Erhalt der Gesundheit unserer Rasse kann nur im Dialog mit den Züchtern erreicht werden, nicht durch Gesetze oder Behördenbescheide. Dem Tierschutz ist nicht geholfen, wenn registrierte Züchter diskriminiert werden und sich somit die Zucht in die Hinterhöfe oder in andere Länder verlagert.
Bereits vor 4 Jahren haben wir öffentlich auf die Gefahr hingewiesen, dass unter dem Deckmantel des Tierschutzes immer massiver gegen die Rassehundezucht vorgegangen wird. Unsere damaligen Befürchtungen haben sich leider über die Jahre bestätigt. Unter Verwendung von großenteils wissenschaftlich falschen Behauptungen wird aktiv gegen die Rassezucht vorgegangen, oftmals unter Missachtung oder Fehlinterpretation der gesetzlichen Grundlagen.
Bereits damals haben wir angedeutet, dass die Regulierungen der Ausstellungen nur ein erster Schritt sind, und im zweiten Schritt auch die Zucht und später auch die Haltung von Rassehunden eingeschränkt werden soll. Auch hier haben sich unsere Befürchtungen bestätigt, denn Mitte August 2026 wurde das EU-Gesetz zum Tierwohl verabschiedet. Dort ist in Artikel 8 geregelt, dass Züchter Hunde mit bestimmten nachteiligen Genotypen nicht mehr in der Zucht einsetzen sollen. Also bereits das Vorhandensein eines Genotyps (selbst wenn dieser sich nicht phänotypisch auswirkt) soll zum Zuchtverbot führen. Sollte sich also die Meinung festsetzen, dass HUA Dalmatiner dank ihrer einzigartigen SLC2A9-Variante einen gesundheitsgefährdenden Genotyp tragen, wird ab Geltung dieses Gesetzes keine normale Dalmatinerzucht mehr möglich sein.
Somit handelt es sich also mittlerweile nicht mehr nur um ein „Deutsches Problem“, und die Ausstellung in Dortmund ist nur die Spitze des Eisberges. Wir alle müssen verstehen, dass es sich hier um eine EU-weite Bedrohung für das Fortbestehen unserer Rasse und der gesamten Rassehundezucht handelt. Es liegt nun an uns allen, egal ob WAFDAL-Mitglied oder nicht, unsere Anstrengungen international zu koordinieren und die nächsten Jahre zu nutzen, um der Dalmatinerzucht sowie dem Ausstellungswesen eine Zukunft zu ermöglichen.
